{"id":9991,"date":"2017-07-01T06:00:00","date_gmt":"2017-07-01T04:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www2.etl.de\/aktuelles\/ast-gegen-auto-wer-haftet-fuer-den-schaden-zum-hinweisbeschluss-des-olg-oldenburg-vom-11052017-az-12-u-717\/"},"modified":"2022-08-29T09:18:18","modified_gmt":"2022-08-29T09:18:18","slug":"ast-gegen-auto-wer-haftet-fuer-den-schaden-zum-hinweisbeschluss-des-olg-oldenburg-vom-11052017-az-12-u-717","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/voigt-alte-seite.dgwip.de\/?p=9991","title":{"rendered":"Ast gegen Auto: Wer haftet f\u00fcr den Schaden?"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: justify;\">Dass Gemeinden eine Pflicht zur regelm\u00e4\u00dfigen Baumkontrolle trifft, ist bekannt. Kommt eine Gemeinde dieser Pflicht nicht oder nicht ausreichend nach, kann sie in die Haftung genommen werden. Pr\u00fcft sie die B\u00e4ume dagegen regelm\u00e4\u00dfig, bleibt der Autobesitzer auf seinem Schaden sitzen. Doch wie sieht es aus, wenn der Baum auf einem Privatgrundst\u00fcck steht?<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Sachverhalt<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Eine Fahrzeugeigent\u00fcmerin parkte ihren Wagen an einer Wohnanlage in Delmenhorst. Als sie zu ihrem Pkw zur\u00fcckkehrte, musste sie feststellen, dass die Rotbuche, unter der sie geparkt hatte, einen Ast verloren hatte, der auf ihrem Wagen landete. Den durch Astbruch an dem Fahrzeug hervorgerufenen Schaden in H\u00f6he von circa 9.000 Euro forderte sie von der Hausverwaltung, die vom Eigent\u00fcmer mit der Unterhaltung der Wohnanlage beauftragt war.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Weil es zwischen der Eigent\u00fcmerin und der Hausverwaltung zu keiner Einigung kam, ging die Sache vor Gericht.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Entscheidung des Gerichts<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die Fahrzeugeigent\u00fcmerin klagte mit der Begr\u00fcndung, dass der Baum von der Hausverwaltung nicht ausreichend untersucht und \u00fcberwacht worden sei. Im Prozess wurde ein Sachverst\u00e4ndigengutachten eingeholt. Aus diesem ging hervor, dass an einer Astgabelung die Rinde l\u00e4nglich verdickt war &#8211; ein Anzeichen f\u00fcr eine m\u00f6gliche Instabilit\u00e4t. Aus Sicht der klagenden Eigent\u00fcmerin w\u00e4re die Hausverwaltung daher in der Pflicht gewesen fachm\u00e4nnischen Rat einzuholen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Dennoch verlor sie ihre Klage in erster Instanz und ging in Berufung. Aber auch das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg wertete die Angelegenheit anders als die Fahrzeugeigent\u00fcmerin. Zwar m\u00fcsste der Eigent\u00fcmer eines Grundst\u00fccks die darauf befindlichen B\u00e4ume regelm\u00e4\u00dfig auf ihre Standfestigkeit sowie etwaige Erkrankungen und Sch\u00e4den untersuchen &#8211; insbesondere wenn sie Verkehrsfl\u00e4chen \u00fcberragen und dadurch eine potenzielle Gefahr f\u00fcr andere darstellen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Aber: Anders als <a href=\"https:\/\/voigt-alte-seite.dgwip.de\/aktuelle-themen\/kein-erstattungsanspruch-gegen-gemeinde-wegen-herabgestuerztem-ast\">St\u00e4dte und Gemeinden<\/a> &#8211; die sich f\u00fcr die regelm\u00e4\u00dfigen Kontrollen eines qualifizierten Personals zu bedienen haben, um zu pr\u00fcfen, ob Anhaltspunkte vorliegen, die eine n\u00e4here Untersuchung erforderlich machen -, sind die Anforderungen an Privatpersonen geringer. Eine laufende Kontrolle sei nicht erforderlich. Vielmehr gen\u00fcge ein Grundst\u00fcckseigent\u00fcmer seiner Pflicht, wenn er in angemessenen Abst\u00e4nden eine gr\u00fcndliche \u00e4u\u00dfere Sichtpr\u00fcfung durchf\u00fchrt. Ma\u00dfstab seien dabei de f\u00fcr einen Laien erkennbaren Probleme wie Rindenverletzungen, abgestorbene Teile und sichtbarer Pilzbefall. Nur wenn bei dieser Pr\u00fcfung derartige Probleme erkannt werden, w\u00e4re ein Baumfachmann hinzuzuziehen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die Instabilit\u00e4t der Rotbuche &#8211; wie sie sich aus dem Sachverst\u00e4ndigengutachten ergibt &#8211; sei jedoch nur f\u00fcr einen Baumfachmann, der \u00fcber forstwirtschaftliches Wissen verf\u00fcgt, erkennbar &#8211; nicht jedoch f\u00fcr einen Laien. Daher war aus Sicht des Gerichts der Hausverwaltung kein Vorwurf zu machen. Die Richter wiesen die Fahrzeugeigent\u00fcmerin in einem Hinweisbeschluss auf ihre Auffassung hin. Daraufhin nahm sie die Berufung zur\u00fcck.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Kanzlei Voigt Praxistipp<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">F\u00fcr Baumeigent\u00fcmer &#8211; egal ob staatlich oder privat &#8211; besteht die Verpflichtung die B\u00e4ume regelm\u00e4\u00dfig zu \u00fcberpr\u00fcfen. Der Unterschied besteht lediglich darin, wie h\u00e4ufig und genau diese Pr\u00fcfung zu erfolgen hat. Wird diese Pflicht jedoch verletzt, begr\u00fcndet sie eine Haftung. W\u00e4re beispielsweise die Rotbuche offensichtlich und erkennbar von einem Pilz befallen, w\u00e4re der Ausgang ein anderer.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><a href=\"https:\/\/voigt-alte-seite.dgwip.de\/aktuelle-themen\/schaeden-durch-sabine-fuer-sturmschaeden-zahlt-die-teilkasko\">Sturmsch\u00e4den am Auto bezahlt \u00fcbrigens in der Regel die Teilkasko-Versicherung.<\/a><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Sollten Sie in die Situation kommen, dass Ihr Fahrzeug durch herabfallende \u00c4ste besch\u00e4digt wurde, lohnt es sich den Einzelfall zu betrachten. Die Rechtsanw\u00e4lte der ETL Kanzlei Voigt leistet Ihnen dabei gerne Hilfe.<\/p>\n<p>&nbsp;<br \/>\n<small class=\"small\">Bildnachweis: <a href=\"https:\/\/www.presseportal.de\/blaulicht\/pm\/115868\/4292450\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Feuerwehr Bochum<\/a><\/small><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Dass Gemeinden eine Pflicht zur regelm\u00e4\u00dfigen Baumkontrolle trifft, ist bekannt. Kommt eine Gemeinde dieser Pflicht nicht oder nicht ausreichend nach, kann sie in die Haftung genommen werden. Pr\u00fcft sie die B\u00e4ume dagegen regelm\u00e4\u00dfig, bleibt der Autobesitzer auf seinem Schaden sitzen. Doch wie sieht es aus, wenn der Baum auf einem Privatgrundst\u00fcck steht? 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